Massimiliano Salerno

Allgemeine Geschäftsbedingungen KI-Audit (B2B)

Diese Besonderen Geschäftsbedingungen gelten für das KI-Audit und die damit verbundenen Leistungen. Sie gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Massimiliano Salerno Coaching und Consulting, Unter Rain 10, 4416 Bubendorf, Schweiz, UID CHE-370.624.561 („Anbieter“)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für die Leistungen 3-Schwachstellen-Analyse, KI-Audit in 2 Wochen (14-Tage-Check), KI-Audit Solo, KI-Audit mit Umsetzung („Komplett“), Umsetzungspakete („Fertig umgesetzt in 5 Tagen“) und Nachfass-Betreuung („Leistungen“).
1.2 Die Leistungen richten sich ausschliesslich an Unternehmen, also an natürliche oder juristische Personen, die in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln. Verbraucher sind ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, als Unternehmen zu handeln.
1.3 Diese AGB gehen den allgemeinen AGB des Anbieters vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter sie schriftlich annimmt.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag entsteht mit der Annahme der Auftragsbestätigung durch Unterschrift oder E-Mail, beim KI-Audit Solo mit Abschluss der Buchung samt Zahlung (Ziff. 17).
2.2 Rangfolge: Auftragsbestätigung, dann diese AGB mit Anhängen, dann die allgemeinen AGB.

3. Leistungserbringung

3.1 Der Anbieter erbringt die Leistungen sorgfältig nach dem Stand der Praxis (Art. 398 OR) und grundsätzlich persönlich. Er darf Hilfspersonen und Werkzeuge beiziehen, auch KI-Dienste, unter Beachtung von Ziff. 12 bis 14.
3.2 Der Anbieter schuldet sorgfältiges Tätigwerden, beim Audit keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Beim Umsetzungspaket schuldet er den beschriebenen, lauffähigen Ablauf (Ziff. 16).
3.3 Die Leistungen sind Analyse, Beratung und Einrichtung im Einzelfall. Sie sind kein Unterricht und kein Lehrgang: Der Anbieter vermittelt keinen Lehrstoff mit Lernzielkontrolle, stellt keine Prüfungs- oder Übungsaufgaben mit Korrektur und überwacht keinen Lernerfolg. Vorlagen und Anleitungen dienen ausschliesslich der Umsetzung des Berichts.

4. Mitwirkung des Kunden

4.1 Der Kunde liefert fristgerecht vollständige und wahrheitsgemässe Angaben, insbesondere im Fragebogen (Häufigkeit, Dauer, beteiligte Personen, interner Stundensatz, Software und Kosten).
4.2 Er stellt eine entscheidungsbefugte Person für Interview und Ergebnissitzung.
4.3 Zugangsdaten werden nie übergeben. Einrichtungen im Konto des Kunden erfolgen in einer gemeinsamen Bildschirmsitzung, der Kunde bedient sein Konto selbst.
4.4 Der Kunde sorgt dafür, dass er die Personendaten, die im Rahmen der Leistung sichtbar werden, rechtmässig bearbeitet und seine Mitarbeitenden informiert hat.

5. Termine und Verschiebungen

5.1 Ein Termin kann bis 2 Arbeitstage vorher kostenlos verschoben werden, einmal je Termin.
5.2 Sagt der Kunde später ab oder erscheint er nicht, schuldet er eine Unzeit-Pauschale von CHF 250 bzw. EUR 270 je Termin. Der Anbieter bietet einen Ersatztermin an. Weitergehender Schadenersatz bei Kündigung zur Unzeit (Art. 404 Abs. 2 OR) bleibt vorbehalten.
5.3 Arbeitstage sind Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage im Kanton Basel-Landschaft.

6. Vergütung, Fälligkeit, Verzug

6.1 Kunden mit Sitz ausserhalb der Schweiz geben bei der Bestellung ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an.
6.2 Zahlungsfristen sind Verfalltage. Mit Ablauf gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug, Verzugszins 5 % pro Jahr (Art. 102 Abs. 2, 104 OR).
6.3 Der Anbieter beginnt mit der Leistung nach Eingang der jeweils fälligen Vorauszahlung. Bei Zahlungsverzug darf er weitere Leistungen zurückhalten.

7. Kündigung und Leistungsstufen

7.1 Beide Seiten können jederzeit kündigen (Art. 404 Abs. 1 OR). Die Kündigung erfolgt per E-Mail.
7.2 Bei Kündigung schuldet der Kunde die Vergütung der zum Kündigungszeitpunkt erreichten Leistungsstufe:

Stufeerreicht mitAnteil der Audit-Vergütung (kumuliert)
1 VorbereitungAuswertung des vollständigen Fragebogens15 %
2 InterviewDurchführung des Interviews (inkl. Arbeitsblick)35 %
3 AnalyseBeginn der Berichtserstellung (ab dem 3. Arbeitstag nach dem Interview)60 %
4 BerichtZustellung des Berichts85 %
5 ErgebnissitzungDurchführung der Ergebnissitzung mit Quick Win100 % (Check-in inbegriffen)

7.3 Zu viel Bezahltes erstattet der Anbieter innert 10 Arbeitstagen. Die Vorauszahlung verfällt nicht.
7.4 Kündigt der Kunde, entfallen die Garantien für die noch nicht erbrachten Stufen, weil ihre Voraussetzungen nicht mehr eintreten können. Kündigt der Anbieter ohne wichtigen Grund, zahlt er die gesamte bezahlte Vergütung zurück.
7.5 Kündigung zur Unzeit: Ziff. 5.2.

8. Garantiebedingungen im Detail

8.1 Begriffe. „Fragebogen vollständig“: alle Pflichtfelder ausgefüllt. „Interview wahrgenommen“: eine entscheidungsbefugte Person nimmt mindestens 75 der 90 Minuten teil. „Arbeitstag“: Ziff. 5.3.
8.2 Garantie A (Lieferung). Die Frist von 10 Arbeitstagen beginnt am Tag nach dem Interview. Sie verlängert sich um jede Verzögerung, die der Kunde verursacht (Ziff. 4, 5.1). Rechtsfolge: Rückzahlung der bezahlten Vergütung, Lieferung des Berichts. Weitergehende Ansprüche aus Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8.3 Garantie B (Potenzial). Massgebend ist die Berechnung nach Anhang 1. Der Anbieter legt das Rechenblatt mit dem Bericht offen. Der Kunde kann innert 14 Tagen nach der Ergebnissitzung per E-Mail die Rückzahlung verlangen. Liegt das Potenzial nach Anhang 1 unter beiden Schwellen (20 Stunden pro Monat und CHF 2'000 bzw. EUR 2'000 pro Monat), zahlt der Anbieter zurück. Korrigiert der Kunde seine eigenen Angaben nachträglich, gilt die Berechnung mit den korrigierten Angaben.
8.4 Solo-Audit: Schwellen 10 Stunden und CHF 1'000 bzw. EUR 1'000 pro Monat.
8.5 Rückzahlung: innert 10 Arbeitstagen ab Geltendmachung, auf das Konto bzw. das Zahlungsmittel, von dem bezahlt wurde, der bezahlte Betrag, ohne Zins. Offene Teilzahlungen entfallen.
8.6 Die Garantien gelten je Kunde und Leistung einmal. Umsetzungspakete und KI-Betreuung sind ausgeschlossen.

9. Keine Erfolgs- und Umsetzungsgarantie

Das Potenzial ist eine Schätzung auf Grundlage der Angaben des Kunden. Der Anbieter sichert weder einen wirtschaftlichen Erfolg noch die Umsetzung noch tatsächlich realisierte Einsparungen zu. Über die Umsetzung entscheidet und dafür verantwortlich ist der Kunde. Die Garantien der Analyse nach Ziff. 16.5 bleiben vorbehalten.

10. KI-Werkzeuge Dritter

Der Kunde wählt die KI- und Software-Werkzeuge, schliesst die Verträge mit deren Anbietern selbst ab, trägt deren Kosten und beachtet deren Nutzungsbedingungen. Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Preis- oder Funktionsänderungen dieser Dienste und nicht für fehlerhafte KI-Ergebnisse, die der Kunde ungeprüft verwendet.

11. Haftung

11.1 Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
11.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet er höchstens bis zur Höhe der für den betroffenen Auftrag bezahlten Vergütung (bei der KI-Betreuung: der Vergütung der letzten 3 Monate); für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn haftet er bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
11.3 Dieselben Grenzen gelten für Hilfspersonen des Anbieters (Art. 101 Abs. 2 OR).
11.4 Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.

12. Vertraulichkeit

12.1 Beide Seiten behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur für diesen Vertrag.
12.2 Die Pflicht gilt 3 Jahre über das Vertragsende hinaus, für Geschäftsgeheimnisse unbefristet.
12.3 Der Anbieter darf anonymisierte, nicht rückführbare Erkenntnisse (z. B. „Beratungsfirmen verlieren im Schnitt X Stunden im Angebotsprozess“) für seine Methodik und Veröffentlichungen verwenden.

13. Datenschutz

13.1 Für Kontakt-, Vertrags- und Rechnungsdaten ist der Anbieter selbst Verantwortlicher; es gilt seine Datenschutzerklärung (www.massimiliano-salerno.com/p/datenschutz).
13.2 Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet (insbesondere bei Arbeitsblick und Einrichtung im Konto des Kunden), ist er Auftragsbearbeiter; es gilt Anhang 2.
13.3 Der Bericht enthält keine Namen von Mitarbeitenden oder Kunden des Kunden, nur Rollen.

14. Aufzeichnung

14.1 Eine Aufzeichnung erfolgt nur mit vorheriger Einwilligung aller Teilnehmenden (Anhang 3). Ohne Einwilligung wird nicht aufgezeichnet, die Leistung wird trotzdem erbracht.
14.2 Zweck ist ausschliesslich die Erstellung des Berichts. Aufzeichnungen und Transkripte werden spätestens 90 Tage nach dem Check-in gelöscht.
14.3 Für Videositzung, Transkription und Auswertung setzt der Anbieter die in Anhang 2 genannten Dienste ein.

15. Nutzungsrechte

15.1 Bericht: Der Kunde erhält ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Recht, den Bericht intern zu nutzen und an seine eigenen Berater weiterzugeben. Veröffentlichung und Weiterverkauf nur mit schriftlicher Zustimmung.
15.2 Methodik, Rechenmodell, Vorlagen, Prompts: bleiben beim Anbieter. Der Kunde darf die ihm übergebenen Vorlagen und Prompts intern nutzen und anpassen.
15.3 Im Konto des Kunden eingerichtete Abläufe: darf der Kunde uneingeschränkt nutzen und ändern.
15.4 Kundendaten und -unterlagen bleiben beim Kunden.
15.5 Referenz: Nennung des Kunden als Referenz oder Fallbeispiel nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
15.6 Die Nutzungsrechte bleiben auch bei einer Rückzahlung nach Ziff. 8 bestehen.

16. Weitere Leistungen

16.1 Umsetzungspaket „Fertig umgesetzt in 5 Tagen“: eigener Auftrag mit Leistungsbeschreibung (Hebel, Werkzeug, Abnahmekriterium „Ablauf läuft mit 3 Testfällen des Kunden“). Der Kunde prüft innert 5 Arbeitstagen nach Übergabe und meldet Mängel per E-Mail; danach gilt der Ablauf als abgenommen. Mängel behebt der Anbieter unentgeltlich innert angemessener Frist. Die Vergütung ist ein Festpreis. Weicht der tatsächliche Umfang um höchstens 20 % vom in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Umfang ab, gemessen an den dort genannten Mengen (zum Beispiel Anzahl Vorlagen, Abläufe oder Datensätze) oder an den geplanten 5 Arbeitstagen, schuldet der Kunde keine Mehrvergütung. Eine grössere Abweichung kündigt der Anbieter vor Beginn der Mehrarbeit per E-Mail an und bietet sie gesondert an; ohne Annahme durch den Kunden bleibt es beim vereinbarten Umfang.
16.2 Nachfass-Betreuung: auf 6 Monate angelegter Plan. Je Monat ein schriftlicher Bericht (Anfragen, Offerten, nachgefasst, zurückgeholt) und 1 neu eingerichteter Ablauf; dazu bis zu 3 schriftliche Sofortfragen pro Quartal, Antwort innert 1 Arbeitstag. Vergütung monatlich im Voraus oder für 6 Monate im Voraus; bei Vorauszahlung für 6 Monate wird die 6. Monatsrunde zur Halbjahres-Auswertung mit Plan für das nächste Halbjahr. Beide Seiten können jederzeit per E-Mail kündigen (Art. 404 OR). Für den laufenden Monat bleibt die Vergütung geschuldet, soweit der Ablauf des Monats bereits eingerichtet ist; sonst wird sie anteilig nach Tagen erstattet. Vorausbezahlte, noch nicht begonnene Monate erstattet der Anbieter innert 10 Arbeitstagen; die Halbjahres-Auswertung entfällt dann.
16.3 KI-Audit mit Umsetzung („Komplett“): Audit und die 3 wichtigsten Umsetzungspakete zum Paketpreis, zahlbar zur Hälfte bei Auftrag und zur Hälfte nach Übergabe des 3. Umsetzungspakets. Ziff. 7 gilt je Baustein, die Garantien nur für den Audit-Teil; Ziff. 16.1 gilt für jedes Umsetzungspaket.
16.4 3-Schwachstellen-Analyse: schriftliche Analyse ohne Termin. Der Vertrag entsteht mit Abschluss der Zahlung über Stripe. Vor der Zahlung akzeptiert der Kunde im Bestellvorgang mit einem Pflicht-Kontrollkästchen diese AGB und bestätigt damit, als Unternehmen zu bestellen (Ziff. 1.2). Der Anbieter sendet den Fragebogen innert 24 Stunden nach der Zahlung und das PDF innert 48 Stunden nach Eingang der vollständigen Antworten, auch an Wochenenden.
16.5 Garantien der Analyse. Voraussetzung: alle 10 Fragen beantwortet, Schätzungen genügen. (a) Lieferung: Erhält der Kunde das PDF nicht innert 48 Stunden nach Eingang der vollständigen Antworten, zahlt der Anbieter die Vergütung zurück und liefert das PDF trotzdem. (b) Ergebnis: Massgebend ist die untere Grenze der im PDF ausgewiesenen Euro-Spanne der grössten Schwachstelle, berechnet mit den Angaben des Kunden. Liegt sie unter EUR 390 pro Monat, zahlt der Anbieter die Vergütung zurück, ohne dass der Kunde sie verlangen muss; das PDF verbleibt beim Kunden. Beide Garantien führen zusammen höchstens einmal zur Rückzahlung. Die Rückzahlung erfolgt über Stripe auf das ursprüngliche Zahlungsmittel innert 10 Arbeitstagen.
16.6 Anrechnung. Bestellt der Kunde innert 14 Tagen nach Zustellung des PDF den 14-Tage-Check, ein Umsetzungspaket oder das Paket „Komplett“, rechnet der Anbieter die beim Anbieter bezahlte Vergütung der Analyse voll an. Nach einer Rückzahlung entfällt die Anrechnung.

17. KI-Audit Solo (Online-Buchung)

17.1 Buchung und Zahlung erfolgen über Calendly mit Stripe. Der Vertrag entsteht mit Abschluss der Zahlung.
17.2 Vor der Zahlung bestätigt der Kunde mit einem Pflicht-Kontrollkästchen, dass er als Unternehmen bucht und diese AGB gelesen hat und akzeptiert.
17.3 Die Vergütung ist bei Buchung vollständig fällig. Ziff. 7 gilt sinngemäss mit den Stufen Interview 40 %, Bericht 85 %, Anleitung Quick Win 100 %.
17.4 Rückzahlungen erfolgen über Stripe auf das ursprüngliche Zahlungsmittel.

18. Kommunikation und Form

Erklärungen per E-Mail genügen (Textnachweis). Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Adressen.

19. Änderungen dieser AGB

Änderungen gelten nur für Verträge, die nach ihrer Veröffentlichung geschlossen werden, oder mit Zustimmung des Kunden.

20. Teilunwirksamkeit

Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest gültig. An ihre Stelle tritt eine zulässige Regelung, die dem Zweck am nächsten kommt.

21. Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Liestal, Kanton Basel-Landschaft, Schweiz.

Stand: Fassung 1.2 vom 16.10.2026

Anhang 1: Messmethode Potenzial

Grundsatz: Das Potenzial ist eine rechnerische Schätzung aus den Angaben des Kunden. Jede Zahl im Bericht trägt ihre Annahme und Quelle.

Formel je Aufgabe i:

- Stunden_i pro Monat = Häufigkeit pro Monat × Dauer je Vorgang (Stunden) × Anzahl beteiligter Personen
- Einsparung_i (Stunden pro Monat) = Stunden_i × Einsparquote_i
- Geldwert_i (pro Monat) = Einsparung_i × interner Stundensatz (Angabe des Kunden)

Einsparquote: konservativer Wert je Aufgabentyp aus der Tabelle des Anbieters (Rechenblatt, Spalte „Quote konservativ“). Aufgaben mit Ampel „bleibt beim Menschen“ (Vertrauens-Check) zählen mit Quote 0.

Umsatz-Lecks (nur wenn der Kunde die Werte nennt): zusätzliche Abschlüsse pro Monat = unbeantwortete oder zu spät beantwortete Anfragen × Abschlussquote laut Kunde; Geldwert = × durchschnittlicher Deckungsbeitrag laut Kunde.

Software-Check: Einsparung = Summe gekündigter oder zusammengelegter Abos pro Monat (Liste aus dem Fragebogen).

Potenzial gesamt = Σ Einsparung_i (Stunden) und Σ Geldwert_i + Umsatz-Lecks + Software-Check (CHF bzw. EUR). Für Garantie B zählt der untere Wert der ausgewiesenen Spanne.

Offenlegung: Das Rechenblatt geht mit dem Bericht an den Kunden. Der Kunde kann jede Eingangsgrösse nachprüfen und korrigieren (Ziff. 8.3).

Beispiel: 144 Stunden wiederkehrende Arbeit pro Monat, Einsparung 49 bis 64 Stunden, × EUR 85 = EUR 4'165 bis 5'440 pro Monat. Unterer Wert 49 Stunden liegt über 20, Garantie B greift nicht.

Anhang 2: Auftragsbearbeitung (AV)

Teil 1: Schweiz (Art. 9 DSG, Art. 7 DSV)

1. Gegenstand: Bearbeitung von Personendaten, die beim Arbeitsblick und bei der Einrichtung von Abläufen im Konto des Kunden sichtbar oder verarbeitet werden. Dauer: bis Ende der jeweiligen Leistung.
2. Art der Daten und Betroffene: Kontakt- und Kommunikationsdaten von Mitarbeitenden, Kunden und Interessenten des Kunden, soweit in den gezeigten Abläufen enthalten. Keine besonders schützenswerten Daten, ausser der Kunde weist vorher schriftlich darauf hin.
3. Weisung: Der Anbieter bearbeitet die Daten nur so, wie der Kunde es selbst dürfte, und nur nach dessen Weisung (Art. 9 Abs. 1 Bst. a DSG). Weisungen erteilt der Kunde in der Sitzung oder per E-Mail.
4. Keine Kopien: Der Anbieter fertigt keine Kopien von Kundendaten an, ausser der Kunde weist es ausdrücklich an. Bildschirmaufzeichnungen nur nach Anhang 3.
5. Datensicherheit: Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen (Art. 8 DSG): passwortgeschützte, verschlüsselte Geräte, Zwei-Faktor-Anmeldung bei eigenen Diensten, keine Speicherung von Zugangsdaten des Kunden.
6. Unterauftragsbearbeiter: nur mit vorgängiger Genehmigung (Art. 9 Abs. 3 DSG). Der Kunde genehmigt allgemein die folgende Liste; über Änderungen informiert der Anbieter vorher per E-Mail, der Kunde kann innert 10 Tagen widersprechen (Art. 7 DSV):

DienstZweckSitz / ServerstandortGarantie
Zoom Video Communications Inc.Videositzung, Aufzeichnung (nur mit Einwilligung)USASwiss-US Data Privacy Framework, soweit zertifiziert, sonst Standardvertragsklauseln
Anthropic PBC, OpenAI L.L.C.Transkription und Auswertung anonymisierter Interview-NotizenUSAwie oben
Google LLC (Gmail)E-Mail-KommunikationUSAwie oben

7. Vertraulichkeit: Personen, die für den Anbieter Daten bearbeiten, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
8. Datensicherheitsverletzungen: meldet der Anbieter dem Kunden so rasch als möglich (Art. 24 Abs. 3 DSG).
9. Unterstützung: Der Anbieter unterstützt den Kunden bei Auskunfts- und Löschbegehren Betroffener, soweit sie die Bearbeitung im Auftrag betreffen.
10. Rückgabe und Löschung: Nach Ende der Leistung löscht der Anbieter alle im Auftrag bearbeiteten Personendaten, Aufzeichnungen spätestens nach Ziff. 14.2 der AGB, und bestätigt dies auf Verlangen.

Teil 2: Zusatz für Kunden in der EU (Art. 28 DSGVO)

Für Kunden mit Sitz in Deutschland oder Österreich gilt Teil 1 als Vertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO mit folgenden Ergänzungen: (a) Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung, auch bei Übermittlungen in Drittländer; (b) Verpflichtung der befugten Personen zur Vertraulichkeit; (c) Massnahmen nach Art. 32 DSGVO; (d) weitere Auftragsverarbeiter nur nach Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO (Liste oben, Widerspruchsrecht); (e) Unterstützung bei Betroffenenrechten; (f) Unterstützung bei den Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO; (g) Löschung oder Rückgabe nach Ende der Leistung; (h) Bereitstellung aller Informationen zum Nachweis und Ermöglichung von Überprüfungen. Die Schweiz gilt laut EU-Angemessenheitsbeschluss (bestätigt am 15.01.2024, EDÖB) als Land mit angemessenem Schutzniveau. Der AV-Anhang wird in Textform (unterschriebenes PDF oder E-Mail-Annahme) abgeschlossen.

Anhang 3: Einwilligung Aufzeichnung

Im Fragebogen (Pflichtfrage, Ja/Nein):
Dürfen Interview und Ergebnissitzung aufgezeichnet und automatisch transkribiert werden? Zweck ist ausschliesslich die Erstellung des Berichts. Die Aufnahme wird spätestens 90 Tage nach dem Check-in gelöscht. Eingesetzte Dienste: siehe AV-Anhang. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. ☐ Ja ☐ Nein

Mündlich zu Beginn jeder Aufzeichnung (auf Band):
„Bevor ich die Aufnahme starte: Ist jede Person hier einverstanden, dass wir dieses Gespräch aufnehmen und transkribieren, nur für den Bericht, Löschung spätestens 90 Tage nach dem Check-in?“ (Jede Person antwortet einzeln. Fehlt eine Zustimmung, keine Aufnahme.)

Grundlage: Art. 179ter StGB (Strafbarkeit bei Aufnahme ohne Einwilligung), EDÖB „Aufzeichnung von Gesprächen“, Art. 6 Abs. 6 DSG.